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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Heimatverein1966« (3.10.2017, 07:38) aus folgendem Grund: Haste recht.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »almgänger 72« (20.11.2017, 15:05)
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »fakerr« (21.11.2017, 09:45)
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Muss denn dieser Vorratsbeschluss jedes Jahr erneuert werden, auch wenn er nicht in Anspruch genommen wurde? Könnte man das nicht so gestalten, dass eine genehmigte Kapitalerhöhung bis zur vollen Ausschöpfung gültig bleibt?Der Antrag zur Kapitalerhöhung wird als Vorratsbeschluss doch schon seit Jahren immer wieder auf der JHV gestellt, damit der Vorstand ermächtigt wird zu handeln, falls er jemanden findet der Geld für neue Anteile investieren will. Bisher hat er aber noch niemanden gefunden.
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